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BFSG 2025: Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seitdem kursieren viele Halbwahrheiten: Mal heisst es, jede Website muesse jetzt barrierefrei sein, mal werde sowieso nichts kontrolliert. Beides ist falsch. Hier findest du eine ehrliche Einordnung, ob dich die Pflicht betrifft, bis wann und was du konkret tun solltest.

Worum geht es beim BFSG ueberhaupt?

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei anzubieten. Anders als das schon laenger bestehende Recht fuer oeffentliche Stellen (BITV 2.0) richtet sich das BFSG vor allem an private Unternehmen. Eine Website oder App ist im Sinne des Gesetzes barrierefrei, wenn sie wahrnehmbar, bedienbar, verstaendlich und robust ist - also auch fuer Menschen mit Seh-, Hoer-, motorischen oder kognitiven Einschraenkungen nutzbar bleibt.

Wen betrifft die Pflicht - und wen nicht?

Das BFSG gilt nicht pauschal fuer jede Website. Betroffen bist du vor allem, wenn du elektronische Dienstleistungen im Verbrauchergeschaeft (B2C) anbietest. Dazu zaehlen zum Beispiel:

Eine reine Firmen-Visitenkarten-Website ohne Shop, ohne Online-Vertragsabschluss und ohne interaktive Dienstleistung faellt in vielen Faellen nicht direkt unter das BFSG. Das ist die ehrliche Antwort, die du selten hoerst: Wenn deine Website nur Leistungen vorstellt und ein Kontaktformular hat, bist du oft nicht zwingend in der Pflicht.

Die Ausnahme fuer Kleinstunternehmen

Wichtig: Fuer Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme fuer Kleinstunternehmen. Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschaeftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von hoechstens 2 Millionen Euro. Bietest du eine Dienstleistung an und liegst unter diesen Schwellen, bist du von der Pflicht befreit.

Aber Vorsicht vor einem haeufigen Irrtum: Diese Ausnahme gilt nur fuer Dienstleistungen, nicht fuer Produkte. Wer also physische oder digitale Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, kann sich nicht auf die Kleinstunternehmer-Regel berufen. Im Zweifel solltest du genau pruefen lassen, ob dein Angebot rechtlich als Produkt oder als Dienstleistung gilt.

Welche Fristen gelten?

Die zentrale Frist war der 28. Juni 2025 - seitdem ist das Gesetz in Kraft. Fuer Dienstleistungsvertraege, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, gibt es eine Uebergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Wer also bereits laufende Vertraege ueber Selbstbedienungsterminals oder aehnliche Systeme hat, bekommt etwas Luft. Fuer neue Websites und Dienste gibt es diese Schonzeit aber nicht. Wenn du betroffen bist, gilt die Pflicht jetzt.

Was passiert bei Verstoessen?

Die Marktueberwachung liegt bei den Laendern. Bei Verstoessen drohen Anordnungen zur Nachbesserung, im schlimmsten Fall die Untersagung der Dienstleistung und Bussgelder bis 100.000 Euro. Mindestens so relevant ist die Praxis: Verbaende und Mitbewerber koennen abmahnen, und eine nicht barrierefreie Website kostet dich schlicht Kunden, die nicht bestellen koennen.

Was musst du konkret tun?

Der praktische Massstab ist die WCAG 2.1 auf Level AA, technisch verankert in der Norm EN 301 549. Das klingt sperrig, laeuft aber auf nachvollziehbare Punkte hinaus:

Ein ehrlicher Hinweis: Sogenannte Overlay-Tools (ein eingebundenes Skript, das angeblich automatisch alles barrierefrei macht) loesen das Problem in der Regel nicht und stehen fachlich stark in der Kritik. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code und im Design, nicht durch ein nachtraegliches Plugin.

Wie du den Status pruefst

Bevor du Geld in einen Umbau steckst, lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme. Ein automatischer Scan deckt einen Teil der Probleme schon auf - etwa fehlende Alt-Texte, schwache Kontraste oder kaputte Strukturen. Genau dafuer betreiben wir selbst einen Barrierefreiheits-Scanner als eine von sieben eigenen Marken in Produktion. Ein Scan ersetzt keine vollstaendige manuelle Pruefung, gibt dir aber eine belastbare Grundlage, um zu entscheiden, ob und wie dringend du handeln musst.

Die ehrliche Zusammenfassung

Nicht jede Website muss durch das BFSG barrierefrei werden. Betroffen bist du vor allem bei B2C-Onlineshops und digitalen Diensten - es sei denn, du faellst als Kleinstunternehmen unter die Dienstleistungs-Ausnahme. Bist du betroffen, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 ohne Schonfrist. Und selbst wenn du formal nicht musst: Eine barrierefreie Website ist technisch sauberer, besser auffindbar bei Google und fuer mehr Menschen nutzbar. Das zahlt sich unabhaengig vom Gesetz aus.

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Typische Baustellen auf bestehenden Websites

Viele Probleme, die eine Website bei einem Barrierefreiheitstest zeigt, stecken nicht im grossen Konzept, sondern in Kleinigkeiten, die beim Bauen niemandem auffallen. Buttons ohne sichtbaren Fokusring, Formularfelder ohne Beschriftung, Bilder ohne Alt-Text oder ein Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, der auf dem eigenen Bildschirm gut aussieht, aber bei Sonnenlicht oder fuer Menschen mit Sehschwaeche kaum lesbar ist.

Auch eingebettete Drittanbieter-Elemente wie Cookie-Banner, Chat-Widgets oder Buchungs-Kalender sind haeufig die groessten Schwachstellen, weil sie selten mit Tastatur oder Screenreader getestet werden, obwohl sie auf fast jeder Seite auftauchen. Wer ein Redesign ohnehin plant, sollte solche Punkte gleich im Entwurf beruecksichtigen, statt sie nachtraeglich in ein fertiges Layout zu pressen - das nachtraegliche Nachruesten kostet meist deutlich mehr Zeit, weil dieselbe Korrektur auf jeder einzelnen Seitenvorlage wiederholt werden muss.

Wie du extern pruefen laesst, statt nur zu schaetzen

Eine ehrliche Einschaetzung entsteht selten durch reines Draufschauen. Sinnvoll ist eine Kombination aus automatischem Scan und einem kurzen manuellen Test: einmal komplett per Tastatur durch die Seite klicken, ohne die Maus zu benutzen, und pruefen, ob jeder Button und jedes Formularfeld erreichbar bleibt.

Wer zusaetzlich einen verbreiteten Screenreader installiert und die wichtigsten Seiten damit durchklickt, merkt schnell, wo Ueberschriften fehlen oder Links wie "hier klicken" ohne Kontext vorgelesen werden. Die gefundenen Punkte gehoeren in eine einfache Liste, sortiert danach, was Nutzer wirklich blockiert und was nur eine kleine Unschoenheit ist. So laesst sich das Thema Schritt fuer Schritt abarbeiten, statt die ganze Website in einem grossen, teuren Rutsch neu zu bauen. Barrierefreiheit ist damit eher ein laufender Pflegeprozess als ein einmaliges Projekt, das nach Abschluss abgehakt wird.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Onlineshop-Betreiber das BFSG sofort umsetzen?

Wenn dein Shop unter das Gesetz faellt, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 ohne allgemeine Schonfrist. Nur fuer Dienstleistungsvertraege, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, gibt es eine Uebergangsfrist bis 2030.

Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme auch fuer meinen Onlineshop?

Die Ausnahme gilt nur fuer Dienstleistungen, nicht fuer Produkte. Ein Shop, der physische oder digitale Produkte verkauft, kann sich in der Regel nicht auf die Kleinstunternehmer-Regel berufen, auch wenn er unter zehn Beschaeftigte hat.

Wer kontrolliert eigentlich, ob meine Website barrierefrei ist?

Die Marktueberwachung liegt bei den Bundeslaendern. Zusaetzlich koennen Verbaende oder Mitbewerber auf Verstoesse aufmerksam machen, etwa durch eine Abmahnung.

Reicht ein Overlay-Tool, um schnell konform zu werden?

Nein. Solche eingebundenen Skripte loesen das Problem in aller Regel nicht vollstaendig und stehen fachlich in der Kritik. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code und im Design der Seite selbst.

Was droht, wenn ich die Pflicht ignoriere?

Moeglich sind Anordnungen zur Nachbesserung, im schlimmsten Fall die Untersagung der Dienstleistung sowie Bussgelder bis 100.000 Euro. Dazu kommt das praktische Risiko von Abmahnungen und entgangenen Kunden.

Wie finde ich heraus, ob mein Angebot ueberhaupt betroffen ist?

Massgeblich ist, ob du elektronische Dienstleistungen im Verbrauchergeschaeft anbietest, etwa einen Shop oder einen Vertragsabschluss online. Eine reine Visitenkarten-Website mit Kontaktformular faellt oft nicht direkt darunter - im Zweifel lohnt eine gezielte rechtliche Pruefung.

Muss eine bestehende Website komplett neu gebaut werden?

Nicht zwingend. Viele Probleme lassen sich schrittweise beheben, etwa Kontraste, Alt-Texte und Tastaturbedienung. Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Punkte dringend sind und welche sich nach und nach nachziehen lassen.